Ein eingetragener Verein wird gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BGB von
seinem Vorstand vertreten, so dass dieser im Impressum zu
nennen ist. Die Registerangabe bezieht sich bei Vereinen auf
das Vereinsregister, in das der Verein eingetragen ist. Für das
Muster wurde davon ausgegangen, dass kein
journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot vorgehalten
wird, so dass die Anbieterkennzeichnung nach § 18 Abs. 2 MStV
nicht aufgenommen wurde.